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www.anwaltversicherung.de

Versicherungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberatungsgesellschaften und Fachanwälte für Steuerrecht

bei Fragen Tel.: (49)201-268890

Die Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) ist für Anwälte eine Pflichtversicherung zur Zulassung. Nach § 51 BRAO muß der Anwalt bei seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer eine Berufshaftpflicht (Vermögenschadenhaftpflicht) nachweisen.

Sondertarif Vermögensschadenhaftpflicht:
Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, STb-Gesellschaften

Versicherungssummen: für Steuerberater, Kanzleien und Sozietäten ab 250.000 € bis 1.000.000 € ; Ra-GmbH bis 2.500.000 € gem. § 59j BRAO

Beitragsbeispiel (haupt- und nebenberufliche Tätigkeit):

  • Einzel-Rae und Steuerberater ab 83,08 € jährlich
    Selbstbeteiligung 1500.- € statt 2500.- €
  • Sozietät ab 212,50 € jährlich

>>> Hier geht es zur Anfrage <<<

weitere Beitragsbeispiele für Sozietäten und Kanzleien für alle versicherten Berufsträger

Honorar

50.000 €
100.000 €
250.000 €
500.000 €

Jahresbeitrag

ab 235,02 €
ab 395,28 €
ab 785,58 €
ab 1.321,65 €

alle Beiträge zzgl. gültiger Versicherungssteuer 19% (Stand 2007)

Auszug aus den Bedingungsverbesserungen
i. d. Vermögenschadenhaftpflicht für
Rechtsanwälte, Patentanwälte:

  • Beitragsberechnung nicht nach Personenzahl sondern nach Nettoumsatz
  • Schadensfreiheitsrabatte bis 60%
  • Vorausrabatte (falls keine Schadenfreiheitsrabatte bis 50%)
  • Existenzgründernachlass bis 4 Jahre
  • Kleinbüronachlass
  • Nachlass falls nur nebenrufliche Ausübung
  • Rückwärtsversicherung möglich
 

Auszug aus den beitragsfreien Einschlüssen
i. d. Vermögenschadenhaftpflicht für
Rechtsanwälte, Patentanwälte:

versichert ist in der Vermögesschadenhaftpflicht u. a. die Tätigkeit als

  • Rechtsanwalt, Patentanwalt,
  • vorläufiger Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter, Treuhänder nach der Insolvenzordnung, Sachwalter, Konkursverwalter, gerichtlich bestellter Liquidator, Zwangsverwalter, Sequestor, Gläubigerausschussmitglied, Gläubigerberatsmitglied,
  • Mediator,
  • Testamenstvollstrecker, Nachlasspfleger; Nachverwalter, Vormund,
  • Abwickler einer Praxis n. § 55 BRAO,
  • Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen

>>> Hier geht es zur Anfrage <<<

Weitere Versicherungen für Anwalt, Notare, Kanzleien; Sozietäten und Steuerberater

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Dokument veröffentlicht: 16.04.2005
Letzte Änderung: 21.06.2007
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