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Versicherungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberatungsgesellschaften und Fachanwälte für Steuerrecht
bei Fragen Tel.: (49)201-268890
Die Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) ist für Anwälte eine Pflichtversicherung zur Zulassung. Nach § 51 BRAO muß der Anwalt bei seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer eine Berufshaftpflicht (Vermögenschadenhaftpflicht) nachweisen.
Sondertarif Vermögensschadenhaftpflicht:
Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, STb-Gesellschaften
Versicherungssummen: für Steuerberater, Kanzleien und Sozietäten ab 250.000 € bis 1.000.000 € ; Ra-GmbH bis 2.500.000 € gem. § 59j BRAO
Beitragsbeispiel (haupt- und nebenberufliche Tätigkeit):
- Einzel-Rae und Steuerberater ab 83,08 € jährlich
Selbstbeteiligung 1500.- € statt 2500.- €
- Sozietät ab 212,50 € jährlich
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weitere Beitragsbeispiele für Sozietäten und Kanzleien für alle versicherten Berufsträger
Honorar
50.000 €
100.000 €
250.000 €
500.000 € |
Jahresbeitrag
ab 235,02 €
ab 395,28 €
ab 785,58 €
ab 1.321,65 € |
alle Beiträge zzgl. gültiger Versicherungssteuer 19% (Stand 2007)
Auszug aus den Bedingungsverbesserungen
i. d. Vermögenschadenhaftpflicht für
Rechtsanwälte, Patentanwälte:
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Beitragsberechnung nicht nach Personenzahl sondern nach Nettoumsatz
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Schadensfreiheitsrabatte bis 60%
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Vorausrabatte (falls keine Schadenfreiheitsrabatte bis 50%)
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Existenzgründernachlass bis 4 Jahre
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Kleinbüronachlass
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Nachlass falls nur nebenrufliche Ausübung
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Rückwärtsversicherung möglich
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Auszug aus den beitragsfreien Einschlüssen
i. d. Vermögenschadenhaftpflicht für
Rechtsanwälte, Patentanwälte:
versichert ist in der Vermögesschadenhaftpflicht u. a. die Tätigkeit als
- Rechtsanwalt, Patentanwalt,
- vorläufiger Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter, Treuhänder nach der Insolvenzordnung, Sachwalter, Konkursverwalter, gerichtlich bestellter Liquidator, Zwangsverwalter, Sequestor, Gläubigerausschussmitglied, Gläubigerberatsmitglied,
- Mediator,
- Testamenstvollstrecker, Nachlasspfleger; Nachverwalter, Vormund,
- Abwickler einer Praxis n. § 55 BRAO,
- Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen
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Weitere Versicherungen für Anwalt, Notare, Kanzleien; Sozietäten und Steuerberater
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